Das Trainee-Gehalt: Oft ein Streitpunkt

Wer an einem Traineeprogramm teilnehmen will, der sollte auch wissen, mit welchem Trainee-Gehalt er rechnen kann. In der Regel gelten Trainees als fest angestellte Mitarbeiter, die sich aber noch in der Ausbildung befinden. Dennoch müssen ihnen Gehälter gezahlt werden. Wie stark diese schwanken, ergibt ein Blick auf die aktuellen Zahlen: Zwischen 12.000 und 60.000 Euro Jahresbruttogehalt liegen Trainee-Gehälter.

Gründe für diese extremen Spannen gibt es viele. Zunächst einmal ist das Traineeprogramm als solches kein geschützter Begriff, demnach können auch Unternehmen, die lediglich nach billigen Arbeitskräften suchen, diese als Traineeprogramm verkaufen und dann werden eben sehr geringe Gehälter gezahlt. Auch werden kleine Unternehmen, die nicht an Tarifverträge gebunden sind, das Trainee-Gehalt sehr viel geringer ansetzen können, als es bei großen Konzernen der Fall ist. Nicht zuletzt kommt es auf die Studienrichtung und die Branche an, wenn es um die Festlegung der Gehälter für Trainees geht.

Das durchschnittliche Trainee-Gehalt

Wer sich das durchschnittliche Trainee-Gehalt ansieht, wird auf eine Zahl um die 39.000 Euro Bruttojahresverdienst kommen. Hier sind allerdings wirklich alle Trainee Stellen mit berücksichtigt. Die mit Abstand höchsten Gehälter winken Ingenieuren, die zwischen 38.000 und 44.500 Euro jährlich verdienen können.

Im Bereich IT kommt man immerhin noch auf 36.000 bis 41.400 Euro Jahresgehalt und Naturwissenschaftler bringen es gar auf 37.500 bis 42.700 Euro Jahreseinkommen. Wirtschaftswissenschaftler müssen sich mit 35.000 bis 41.000 Euro Jahresgehalt abfinden. Noch schlechter sieht es für Geisteswissenschaftler aus, ihr durchschnittliches Trainee-Gehalt liegt bei etwa 24.100 bis 32.000 Euro.

Was, wenn zu wenig Traineegehalt geboten wird?

Wenn nun aber zu wenig Gehalt für die Trainee-Stelle angeboten wird und der Hochschulabsolvent kein anderes Angebot hat, was sollte in diesem Fall getan werden? Hier muss der Absolvent unterscheiden. Besteht die Möglichkeit, in naher Zukunft ein anderes Traineeprogramm zu finden? Dann sollte besser darauf gewartet werden. Wenn diese Chance eher schlecht aussieht, sollte das Programm genutzt werden, um erste Erfahrungen zu sammeln.

Ebenfalls sollte das Programm hinsichtlich seiner Möglichkeiten genauer untersucht werden. Hier hilft ein Blick auf die Firmenhomepage, wo nachgelesen werden kann, wie das Traineeprogramm aussieht und ob es viel bietet. Dann kann auch bei zu wenig Gehalt daran teilgenommen werden, zumal wenn die Chancen auf andere geldwerte Leistungen, wie den Dienstwagen, gut stehen.

Die erfolgreiche Gehaltsverhandlung

Von Zeit zu Zeit geht es mit Sicherheit jedem Mitarbeiter einmal so, dass er überprüfen will, ob ihm genügend Gehalt gezahlt wird. Die meisten Mitarbeiter trauen sich aber nicht, das Gespräch mit dem Chef zu suchen, zu groß ist die Angst vor einer Zurückweisung. Dabei muss das nicht sein. Wer sich richtig auf die Gehaltsverhandlung vorbereitet, der kann auch hier nur gewinnen.

Entscheidend ist es, erst einmal seinen eigenen Marktwert realistisch einschätzen zu können. Gehaltsvergleiche helfen an dieser Stelle weiter. Zusätzlich muss man sich mitunter sogar die Frage stellen, ob der Job, in dem man zurzeit arbeitet, tatsächlich alle Anforderungen, die man an seine tägliche Arbeit stellt, erfüllt. Notfalls ist der Wechsel in einen anderen Job mehr Wert, als die Gehaltsverhandlung mit dem aktuellen Chef.

Eine Gehaltsverhandlung sollte überdies zum richtigen Zeitpunkt kommen. Befindet sich das Unternehmen gerade in der Krise oder stehen Kündigungen an, ist das der falsche Zeitpunkt. Bei guter Auftragslage und vermehrten Überstunden dagegen kann eine Gehaltsverhandlung von Erfolg geprägt sein. Mitarbeiter sollten sich dabei stets darüber bewusst sein, dass sie dem Unternehmen einen höheren Nutzen bringen, als die Kosten liegen, die sie verursachen.

Für Arbeitgeber bedeutet der Weggang eines Mitarbeiters immer ein Risiko. Ob und wie schnell ein adäquater Ersatz gefunden werden kann, ist oft unklar. Ebenfalls muss dieser erst aufwändig eingearbeitet werden und wichtiges Know-How verlässt mit dem Mitarbeiter auch das Unternehmen. Darüber sind sich Arbeitgeber durchaus bewusst und werden in der Gehaltsverhandlung genauso kein Problem sehen, sofern die Forderungen angemessen sind.

Damit die Gehaltsverhandlung wirklich zum Erfolg wird, sollten Mitarbeiter aber gleichermaßen ihre eigenen Leistungen kennen. Aussagen, die sich auf den großen Erfolg der vergangenen Monate beziehen, reichen meist nicht aus, um den Chef zu überzeugen. Besser ist es, diese Aussagen mit konkreten Beispielen zu belegen. Dafür kann es sinnvoll sein, sich die aktuellen Aufgaben zu notieren und welche Erfolge dabei verbucht werden konnten. So können die Beispiele in der Gehaltsverhandlung zur Sprache gebracht werden und werden auch dem Chef zeigen, dass dieser Mitarbeiter wertvoll ist.

Zusammensetzung des Gehalts: Darauf sollten Sie achten

Bei Gehaltsverhandlungen steht natürlich eine Erhöhung des Gehalts im Vordergrund. Doch nicht immer ist diese sinnvoll. Schaut man sich die Zusammensetzung des Gehalts einmal genauer an, wird schnell klar, dass eine Erhöhung des Brutto-Gehalts nicht zwangsweise auch mehr Netto im Portemonnaie bedeutet. Die hohen Abgaben, Steuern und andere Lasten zwingen dazu, zu überdenken, ob das Brutto-Gehalt tatsächlich erhöht werden sollte oder lieber auf andere Bestandteile bei der Zusammensetzung von Gehalt oder Lohn gesetzt werden sollte.

Vielfach ergeben sich bei der Zusammensetzung des Gehalts deutlich günstigere Möglichkeiten, als einfach den Bruttobetrag zu erhöhen. So kann eine Umwandlung eines Teils des Gehalts für die Altersvorsorge sinnvoll sein. Sogar ein Firmenwagen, der zur Verfügung gestellt wird, stellt netto eine Erhöhung des Gehalts dar. Für das Unternehmen entstehen durch den Firmenwagen zusätzliche Kosten, die steuerlich absetzbar sind.

Aber auch Gutscheine für das Tanken oder Essen sind eine Möglichkeit, um dem Mitarbeiter ein höheres gefühltes Netto-Einkommen anzubieten, ohne dass Vater Staat zu viel von der Gehaltserhöhung abbekommt. Zusätzlich könnten genauso Prämien vereinbart werden, die vielfach bei der Zusammensetzung des Gehalts schon heute zum Einsatz kommen. Sie werden für besonders gute Leistungen des einzelnen Mitarbeiters gezahlt, können aber auch gleichmäßig auf alle Arbeitnehmer umgelegt werden, etwa wenn das gesamte Betriebsergebnis positiv ausfällt. Das bietet nicht nur ein höheres Brutto- beziehungsweise Netto-Einkommen, sondern überdies eine erhöhte Motivation für die Mitarbeiter. Damit ist Unternehmen und Mitarbeitern gleichermaßen geholfen.

Die Prämien werden bei Löhnen und Gehältern in derselben Weise gewährt, sie können sich dabei an verschiedenen Faktoren, wie der besonders hohen Qualität der Arbeit oder der besonders hohen Produktivität, orientieren.

Warum ein Gehaltsvergleich wichtig ist

Egal, ob kurz vor dem Vorstellungsgespräch oder bereits in der Bewerbung die eigenen Gehaltsvorstellungen angegeben werden sollen – der Gehaltsvergleich ist von größter Bedeutung, um hier realistische Angaben machen zu können. Mittlerweile finden sich im Netz viele Angebote für einen Gehaltsspiegel. Dieser soll darstellen, wie hoch das durchschnittliche Einkommen für bestimmte Berufe in bestimmten Unternehmen und Regionen ist.

Dabei unterscheidet man zwischen dem allgemeinem Gehaltsspiegel, der einen Gehaltsvergleich bundesweit zulässt, und spezifischen Gehaltstabellen. Letztere lassen die Eingrenzung der üblichen Einkommen in bestimmte Regionen, Branchen usw. zu. Das ist auch wichtig, denn die eigenen Gehaltsvorstellungen sollten immer an den potenziellen Arbeitgeber angepasst werden.

So kann man mittlerweile einen Gehaltsvergleich auch für einzelne Branchen durchführen. Damit erhält man den Überblick, welche Gehälter im Handel für die Kassiererin angemessen sind. Das kann so weit gehen, dass die Gehaltstabelle sogar Aufschluss darüber gibt, wie groß die Unterschiede zwischen Kassiererinnen in einzelnen Bundesländern oder sogar Städten sind.

Grundlage für den Gehaltsvergleich, der auf derartigen Gehaltstabellen basiert, sind die Angaben der Mitwirkenden. Jeder kann sich dafür auf den entsprechenden Internetseiten registrieren und sein eigenes Gehalt angeben. Hinzu kommen Angaben zum Unternehmen, wie etwa, welcher Branche es angehört, ob es einen Tarifvertrag gibt, welche zusätzlichen Leistungen geboten werden und wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden. Das Zusammentragen all dieser Daten lässt letztlich einen sehr detaillierten Gehaltsvergleich zu, mit dem man realistische Gehaltsvorstellungen auch für den eigenen Beruf und die eigene Region entwickeln kann. Ebenfalls sollte ein solcher Gehaltsvergleich durchgeführt werden, um in Erfahrung zu bringen, ob das aktuelle eigene Gehalt realistisch ist oder ob eine Verhandlung über selbiges ansteht.

Das Tarifgehalt: Mehr Transparenz für alle

Das Tarifgehalt wird im so genannten Lohn- oder Gehaltstarifvertrag geregelt. Dieser ist eine Sonderform des Tarifvertrages, der oft als Manteltarifvertrag bezeichnet wird. Er regelt unter anderem das Weihnachtsgeld, Zuschüsse und Zulagen, die Verfahrensweise bei Urlaub und Krankheit von Mitarbeitern und so weiter.

Im Lohn- oder Gehaltstarifvertrag werden dagegen Tarifgehalt und Tariflohn festgelegt. Dabei werden verschiedene Lohngruppen gebildet, denen jeweils Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Tätigkeiten zugeordnet werden. Außerdem können Abweichungen durch die Betriebszugehörigkeit, die Berufserfahrung, sowie Ortsklassen entstehen.

Das Tarifgehalt wird dabei mit Hilfe des Ecklohns ermittelt. Eine der Lohngruppen wird dabei zum Ecklohn erklärt, an ihr lassen sich alle anderen Löhne und Gehälter ermitteln. Dabei sind Abweichungen sowohl nach oben, als auch nach unten durchaus möglich. Das Tarifgehalt stellt in diesem Zusammenhang gleichfalls eine Art Mindestlohn dar. Denn sofern der Tarifvertrag für eine Tätigkeit vorgeschrieben ist, darf das Tarifgehalt beziehungsweise der Tariflohn nicht unterschritten werden. Eine Überschreitung ist allerdings denkbar. Sie wird jedoch gerade in großen Unternehmen eher selten angewendet, ist doch das Tarifgehalt die Möglichkeit, alle Arbeitnehmer fair zu behandeln.

Das Tarifgehalt wird dabei in der Regel als monatliches, festes Gehalt festgelegt, so dass es unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage im Monat ist. Der Tariflohn steht im Gegensatz zum Tarifgehalt und setzt in der Regel einen Stundenlohn fest. Dieser kann je nach tatsächlicher Arbeitszeit innerhalb eines Monats schwanken. Wird die Arbeitszeit, die laut Manteltarifvertrag festgelegt wurde, überschritten, so werden die Mehrarbeitsstunden entweder vergütet, so dass sich das Tarifgehalt erhöht, oder sie werden auf einem Arbeitszeitkonto verrechnet.

Verdienst: Zusammensetzung und Höhe

Als Verdienst können nicht nur Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis bezeichnet werden, sondern auch Einkünfte, die aus selbstständigen Tätigkeiten entstehen. Die Höhe der Entlohnung ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, wie der eigenen Qualifikation, dem Einsatz im Unternehmen oder auch den individuellen Abgaben, die zu leisten sind.

Der Verdienst kann aus Lohn oder Gehalt, aber auch aus Honoraren bestehen. Diese werden in der Regel für freiberufliche Mitarbeiter und Selbstständige gezahlt. Der gesamte Verdienst muss grundsätzlich versteuert werden, außerdem sind Sozialabgaben zu entrichten. Beim angestellten Mitarbeiter ist der Arbeitgeber für diese Aufgaben zuständig, beim Freiberufler und Selbstständigen stehen diese selbst in der Pflicht, sich darum zu kümmern.

Der Lebensunterhalt muss gesichert werden

Mit dem Verdienst aus der eigenen Arbeit muss jeder Mensch seinen Lebensunterhalt bestreiten. Umso wichtiger ist es, dass der Verdienst angemessen ist. Hierfür sollte hin und wieder ein direkter Vergleich durchgeführt werden, um zu festzustellen, ob das Einkommen den üblichen Vergleichswerten der Branche in der Region entspricht. Liegt es deutlich darunter, kann unter Umständen eine Gehaltsverhandlung mit dem Arbeitgeber durchgeführt werden. Selbstständige, deren Verdienst zu gering ausfällt, müssen sich überlegen, ob ihr Geschäftskonzept tragbar ist oder ob Preise angezogen werden müssen. Im schlimmsten Fall ist es auch sinnvoller, das Unternehmen aufzugeben.

Schlussendlich sollte der eigene Verdienst immer ausreichen, um damit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ist dies nicht der Fall, sollte nach Alternativen gesucht werden. Dabei zählen zum allgemeinen Verdienst neben Lohn und Gehaltszahlungen auch Prämien, Gratifikationen und Co. Der durchschnittliche Verdienst wird dabei immer aus den Einnahmen der letzten Monate berechnet. Da es hier gerade beim Lohn zu erheblichen Schwankungen kommen kann, muss ein Durchschnitt gebildet werden, der den effektiven monatlichen Verdienst darstellt.

Lohn: Viele Möglichkeiten und Vorteile

Der Lohn bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen viele Möglichkeiten der Bezahlung und auch einige Vorteile. Der Lohn ist immer eine variable Größe, so dass sich dessen Höhe jederzeit verändern kann. Darin ist auch der große Unterschied zwischen Lohn und Gehalt zu sehen, denn das Gehalt bleibt stets gleich hoch.

Die häufigste Variante für den Lohn ist der Stundenlohn, der auch als Zeitlohn bezeichnet wird. Hierbei wird die Abrechnung ausschließlich auf Basis der geleisteten Arbeitszeit im Unternehmen durchgeführt. Das bedeutet, dass der Lohn auch dann gezahlt wird, wenn innerhalb der vorgegebenen Zeit die Vorgabe der Unternehmensführung nicht erreicht wird.

Häufig findet sich aber auch der Akkord- oder Leistungslohn. Eingeführt wurde dieser vor allem in fertigenden Unternehmen. Dabei muss für einen Akkordlohn jedoch die eine oder andere Voraussetzung vorhanden sein. So muss der Mitarbeiter das Ergebnis seiner Arbeit, beispielsweise die Menge angefertigter Teile, beeinflussen können. Auch muss es sich für den Akkordlohn um eine gleichbleibende Tätigkeit handeln, die immer wieder gleichen Abläufen folgt. Bei diesem Lohn wird ein Grundlohn gezahlt, der meist den üblichen Zeitlohn darstellt. Hinzu kommt ein Akkordanteil, der je nach produzierter Menge schwanken kann. Wichtig ist, dass Akkordlöhne nur für Arbeiten gezahlt werden können, deren Ergebnisse sich einfach messen lassen.

Der Prämienlohn ist eine weitere Möglichkeit, um Mitarbeitern einen Anreiz zu bieten. Auch hier wird wieder ein Grundlohn vereinbart. Sofern gewisse unternehmerische Ziele, wie bestimmte Umsatzzahlen, Produktionsmengen oder anderes erreicht werden, gibt es zusätzlich eine Prämie. Obwohl der Lohn so viele verschiedene Möglichkeiten bietet, werden die leistungsabhängigen Varianten nur selten verwendet. Der Grund ist einfach im höheren Aufwand zu sehen, der für den Arbeitgeber durch die Bestimmung erreichter Kenngrößen und so weiter entsteht.

Die Gehaltsverhandlung im Bewerbungsgespräch

Einer der wichtigsten Punkte im Bewerbungsgespräch ist wohl die Gehaltsverhandlung. Hier kommt das auf den Tisch, was sich viele Bewerber nicht trauen anzusprechen. Doch auch hier können noch Fehler im Vorstellungsgespräch entstehen, die unbedingt vermieden werden müssen.

So wird das Gespräch früher oder später auf die Gehaltsverhandlung kommen, ganz von allein. Bewerber sollten deshalb nie den Fehler machen, gleich zu Beginn des Gespräches nach dem Gehalt zu fragen. Zum einen zeugt ein solches Vorgehen von Geldgier, zum anderen verrät es dem Gegenüber, dass der Bewerber gar nicht an der Stelle an sich, sondern nur am an einer möglichst guten Bezahlung interessiert ist.

Da aber idealerweise der Arbeitgeber Interesse an der Arbeitsleistung des Bewerbers hat, wird er früher oder später auch auf die Gehaltsfrage eingehen. Schließlich will der Arbeitnehmer wissen, was er für seine Leistung erhält und der Arbeitgeber, was er schlussendlich zahlen muss.

Niemals unter Wert verkaufen

Ein riesiger Fauxpas bei der Gehaltsverhandlung ist es, wenn man sich unter Wert verkauft. Gerade Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger, wie Frauen, die nach der Erziehungspause wieder voll in den Beruf einsteigen wollen, sind hier unsicher. Sie verkaufen sich oftmals unter Wert, doch genau das ist der falsche Weg.

Wenngleich die Angst in wirtschaftlich schweren Zeiten groß ist, mit vermeintlich zu hohen Gehaltsvorstellungen an die Verhandlung zu gehen, sollten auch nicht zu kleine Brötchen gebacken werden. Personaler informieren sich im Vorfeld, was ein angemessenes Gehalt für die ausgeschriebene Stelle ist. Bewerber, die mit zu geringen Erwartungen an die Gehaltsverhandlung heran gehen, laufen Gefahr, den Job zu verlieren. Denn oftmals vermuten Personaler hinter zu geringen Gehaltsvorstellungen mangelnde Qualifikationen der Bewerber.

Niemals zu hoch ansetzen

Das Gegenteil, nämlich in der Gehaltsverhandlung zu hohe Forderungen zu stellen, wird ebenfalls zum Aus für den Bewerber führen. Gute Arbeit soll sicher gut entlohnt werden, reich wird man aber nur mit den wenigsten Stellen. Hier muss eine realistische Gehaltsvorstellung her, denn zu hohe Forderungen schrecken Arbeitgeber ebenso ab.

Richtig auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten

Bewerber tun dementsprechend gut daran, wenn sie sich richtig auf die Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch vorbereiten. Sie sollten sich im Vorfeld informieren, was Mitarbeiter in einem ähnlichen Job, einer ähnlichen Branche, einem ähnlich großen Unternehmen und mit ähnlicher Berufserfahrung verdienen und diese Beträge als Vorstellung in der Gehaltsverhandlung angeben. Damit liegen sie in einem realistischen Rahmen.

Der Stundenlohn

Der Stundenlohn als Grundlage für das Abrechnungssystem beim Arbeitsentgelt ist heute fast so weit verbreitet wie das Monatsgehalt. Der große Unterschied zum Monatsgehalt findet sich beim Stundenlohn in der Berechnung. Hierbei werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zugrunde gelegt.

Das heißt, Mitarbeiter, die für sechs Stunden eingestellt sind, erhalten den Stundenlohn für acht Stunden, wenn sie denn acht Stunden gearbeitet haben. Erhalten sie nur die Arbeit für vier Stunden, werden auch nur vier Stunden bezahlt. Damit ist der Stundenlohn keine feste Größe, wie es beim festen Monatsgehalt der Fall ist, sondern er kann monatlich variieren.

Beeinflusst wird die gesamte monatliche Auszahlung, die auf Basis des Stundenlohns berechnet wird, durch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage sowie der wirklich geleisteten Arbeit. Ein Monat mit 28 Tagen wird demzufolge einen geringeren Lohn als der Monat mit 31 Tagen aufweisen. Der Stundenlohn selbst ist dabei eine feste Größe, die entweder beim Abschluss des Vertrages vereinbart werden kann oder durch einen Tarifvertrag vorgegeben ist. Für jede geleistete Arbeitsstunde wird der vereinbarte Stundenlohn bezahlt.

Vorteile beim Stundenlohn für Arbeitnehmer sind darin zu sehen, dass geleistete Überstunden oftmals direkt mit verrechnet und nicht erst auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt werden. Für den Arbeitgeber bedeutet der Stundenlohn allerdings einen erhöhten Aufwand, denn die tatsächlich abgeleisteten Stunden müssen nachgewiesen werden. Hierfür kommen Stundenzettel zum Einsatz, häufiger heute aber Zeiterfassungssysteme, die eine Weiterführung der einst bekannten Stechuhren darstellen. Die Investition in derartige Zeiterfassungssysteme ist vergleichsweise hoch, so dass sie sich in der Regel nur für größere Unternehmen eignen. Dennoch ist der Stundenlohn für viele Arbeitgeber noch immer das Mittel der Wahl zur Abrechnung.

Der Mindestlohn – Alle Fakten und Regeln die Sie kennen müssen

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn. Foto: WerbeFabrik / pixabay.com

Der Mindestlohn sorgte lange schon für hitzige Diskussionen. Viele Befürworter sprachen sich für einen sozial fairen Mindestlohn aus, Gegner dagegen befürchteten negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat dem Tarifautonomiestärkungsgesetz nun am 11. Juli 2014 endgültig zugestimmt. Das Gesetz führt einen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland ein. Dieser beträgt ab dem 01.Januar 2015 8,50 Euro pro Stunde. Knapp 4 Millionen Menschen in Deutschland haben vom neuen gesetzlichen Mindestlohn profitiert.

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen. Jeder Arbeitgeber ist deshalb, bis auf wenige Ausnahmen, verpflichtet, seinen Mitarbeitern diesen Mindestlohn zu zahlen. Verstöße gegen den Mindestlohn können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden. Die Aufzeichnungspflichten sind von Arbeitgeber zu Arbeitgeber bzw. Branche zu Branche unterschiedlich. Bestimmte Branchen, wie z.B. Gastronomie, Baugewerbe, Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen, Speditionsgewerbe oder Unternehmen, die Minijobber beschäftigen, sind verpflichtet, den Beginn, das Ende und die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung muss spätestens am siebten Tag nach der Arbeitsleistung erfolgen und ist mindestens für zwei Jahre aufzubewahren. Die Aufzeichnungspflicht gilt auch für Überstunden.

Warum ein gesetzlicher Mindestlohn?

Arbeit muss zum Einen die Existenz sichern. Auf der anderen Seite müssen Lohn und Produktivität in einem ausgeglichenem Verhältnis stehen, damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt. Dieser Ausgleich wird von den Sozialpartnern mittels Tarifverträge herbeigeführt.
Aufgrund einer immer weiter sinkenden Tarifbindung werden immer weniger Arbeitnehmer durch Tarifverträge erreicht. Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns ist ein angemessener Mindestschutz der Arbeitnehmer erreicht worden.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren in allen Branchen. Nur dann, wenn in einzelnen Branchen tarifliche Vereinbarungen getroffen worden sind, die unterhalb von 8,50 Euro liegen, können diese bis Ende 2016 fortbestehen.

Ausnahmen: Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

Ausnahmen vom Mindestlohn bestehen für unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss. Es soll vermieden werden, dass sich junge Leute einen Job suchen, anstatt eine (in aller Regel) schlechter bezahlte Ausbildung zu beginnen. Ausgenommen sind auch Langzeitarbeitslose. Wer nach wenigstens 12-monatiger Arbeitslosigkeit einen neuen Job bekommt, hat in den ersten sechs Monaten keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Es soll für Arbeitgeber der Anreiz erhöht werden, Langzeitarbeitslose einzustellen.

Welche Branchen sind ausgeschlossen und werden später nachgezogen?

Der Mindestlohn darf bis Ende 2016 auf der Grundlage allgemeingültiger Branchenmindestlöhne unterschritten werden. Diesen Vorteil nutzen besonders die Fleischindustrie, Leiharbeit, Land- und Forstwirtschaft, sowie Gartenbau, Textil- und Bekleidungsindustrie, Friseurhandwerk und Großwäschereien aus. Spätestens im Jahr 2017 müssen diese Branchen den Mindestlohn für Ihre Arbeitnehmer bieten.

Bei Zeitungsausträger sieht es ähnlich aus. Diese dürfen für drei Jahre bis Ende 2017 innerhalb fester Grenzen schlechter bezahlt werden. 2015 müssen sie auf mindestens 6,38 Euro pro Stunde kommen, ab 2016 auf 7,23 Euro, 2017 soll dann der Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Saisonarbeiter in der Landwirtschaft bekommen zwar Mindestlohn, die Arbeitgeber sollen aber die Kosten für deren Unterkunft und Verpflegung anrechnen können.

Wie sieht das für Praktikanten aus?

Der Mindestlohn gilt im Prinzip auch für Praktikanten, allerdings mit drei wichtigen Einschränkungen: Sogenannte Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium sind von der Regelung ausgenommen, ebenso freiwillige Praktika, die weniger als drei Monate andauern.
Sollte ein Praktikum außerhalb eines Studiums, der Schule oder einer Ausbildung angestrebt werden, weil ggf. bereits ein derartiger Bildungsabschluss vorliegt, gilt der Mindestlohn. Ausnahme hierbei sind jedoch freiwillige Praktika zur beruflichen Neu-/Orientierung, das nicht länger als drei Monate dauern.

Wie läuft das bei Tarifverträgen?

Existiert in einer Branche ein bundesweit repräsentativer, allgemein verbindlicher Tarifvertrag, der für alle Arbeitgeber gilt, dann sind die Arbeitnehmer ebenfalls vom Mindestlohn ausgeschlossen. Tarifverträge sind aber generell zeitlich begrenzt und können später nachverhandelt werden – sie gelten maximal bis zum Ende der Übergangszeit. Falls der Tarifvertrag sowieso einen höheren Lohn als 8,50 Euro brutto pro Stunde vorsieht, gilt natürlich der vertraglich zugesicherte, höhere Lohn.

Wie wird der Mindestlohn kontrolliert?

Die Behörden der Zollverwaltung sind für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns verantwortlich. Arbeitnehmer, die einen Verstoß melden wollen, sollten sich an eine Behörde in Ihrer Region wenden. Für Arbeitgeber, die rechtswidrig weniger zahlen, kann es teuer werden: Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Zukunft des Mindestlohns?

Was kommt nach den 8,50 Euro? Darüber entscheidet in Berlin die Mindestlohn-Kommission. Die neun Mitglieder entscheiden, wie stark der Mindestlohn künftig steigen soll und darf. Nach dem Willen von Arbeitgebern und Gewerkschaften soll der gesetzliche Mindestlohn bereits erstmals Anfang 2017 angehoben werden. Danach soll er regelmäßig alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung der Tariflöhne erhöht werden.

Befürchtungen der Mindestlohn-Gegner

Schon als das Thema Mindestlohn erstmals zur Diskussion gestellt wurde, wurden viele Gegenstimmen laut. Die Gegner haben einen Einstellungsstopp auf Grund der höheren Lohnkosten, bis hin zum Stellenabbau prophezeit. Ebenfalls wurde gemutmaßt, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen dem Kostendruck nicht standhalten könnten. Bisher blieben die vermuteten negativen Auswirkungen größtenteils aus. Dies ist unter anderem der stabilen Konjunktur und Wirtschaftslage geschuldet. Ob die geplanten, stufenweisen Erhöhungen des Mindestlohnes der bisher positiven Entwicklung ebenfalls gerecht werden können, bleibt abzuwarten.