Der befristete Arbeitsvertrag

Der befristete Arbeitsvertrag ist heute ein ganz übliches Mittel im Berufsleben, welches den unterschiedlichsten Zwecken dienen kann. So kann der befristete Arbeitsvertrag unterschieden werden in den zeitgebundenen oder zweckgebundenen Vertrag. Ersterer sieht genau vor, zu welchem Zeitpunkt der befristete Arbeitsvertrag endet, letzterer läuft zu dem Zeitpunkt aus, an dem der Zweck erreicht wurde, für den der befristete Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.

Besonderheiten und Verlängerungen beim befristeten Arbeitsvertrag

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der befristete Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen wird, was bei einem unbefristeten Vertrag nicht zwingend notwendig ist. Allerdings besagt dies lediglich, dass die Befristung schriftlich niedergelegt werden muss, nicht jedoch die Aufgaben des Arbeitnehmers, seine Vergütung, Urlaubsansprüche und Co.

Generell darf der befristete Arbeitsvertrag eine Dauer von einem Tag bis zu zwei Jahren darstellen. Wer den befristeten Arbeitsvertrag verlängern will, der kann dies maximal drei Mal tun, wobei die zwei Jahre als zeitliche Obergrenze nicht überschritten werden sollen. Damit soll vermieden werden, dass der Kündigungsschutz, der bei unbefristeten Arbeitsverträgen gilt, umgangen wird.

Befristeten Arbeitsvertrag kündigen

Der befristete Arbeitsvertrag muss weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber gekündigt werden: Er läuft mit Ablauf der Befristung schlicht aus. Man kann allerdings den befristeten Arbeitsvertrag kündigen, wenn es spezifische Gründe hierfür gibt. Das außerordentliche Kündigungsrecht beider Parteien bleibt auch hier bewahrt. Ebenfalls kann man den befristeten Arbeitsvertrag kündigen, wenn dies explizit so vereinbart wurde.

Gründe für den befristeten Arbeitsvertrag

Der befristete Arbeitsvertrag wird oft abgeschlossen, wenn ein Mitarbeiter vertreten werden soll, weil er beispielsweise ein Sabbatical durchführen möchte oder wegen Schwangerschaft und Elternzeit ausfällt. Er kann jedoch auch für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen werden, für das Projektmitarbeiter gesucht werden. Das kann beispielsweise eine Redakteursstelle für eine Buchveröffentlichung sein, auch Aussendienstmitarbeiter werden für das Erreichen bestimmter Vertriebsziele gerne befristet engagiert.

Allgemeine Regelungen zum befristeten Arbeitsvertrag

Die Rechte und Pflichten aus dem befristeten Arbeitsvertrag entsprechen denen aus einem unbefristeten Vertrag. Dadurch ergibt sich eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiter, lediglich beim Kündigungsschutz gelten Unterschiede. So können auch Schwangere nicht davon ausgehen, dass sich der befristete Arbeitsvertrag aufgrund der Schwangerschaft verlängert, er läuft mit dem festgelegten Datum aus.

Generell müssen sich Arbeitnehmer drei Monate vor Auslauf der Befristung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, sonst gefährden sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gleiches gilt bei einer Zweckbefristung, wobei die Zweckerfüllung dem Mitarbeiter mindestens zwei Wochen zuvor mitzuteilen ist. Dabei ist er genauso auf die Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit hinzuweisen. Diese Zeit ist aber auch gut geeignet, um den befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten umzuwandeln. Jetzt sollten sich Arbeitnehmer mit dem Chef zusammensetzen und verhandeln, ob eine Weiterbeschäftigung auf unbefristeter Basis möglich ist.