Das Tarifgehalt: Mehr Transparenz für alle

Das Tarifgehalt wird im so genannten Lohn- oder Gehaltstarifvertrag geregelt. Dieser ist eine Sonderform des Tarifvertrages, der oft als Manteltarifvertrag bezeichnet wird. Er regelt unter anderem das Weihnachtsgeld, Zuschüsse und Zulagen, die Verfahrensweise bei Urlaub und Krankheit von Mitarbeitern und so weiter.

Im Lohn- oder Gehaltstarifvertrag werden dagegen Tarifgehalt und Tariflohn festgelegt. Dabei werden verschiedene Lohngruppen gebildet, denen jeweils Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Tätigkeiten zugeordnet werden. Außerdem können Abweichungen durch die Betriebszugehörigkeit, die Berufserfahrung, sowie Ortsklassen entstehen.

Das Tarifgehalt wird dabei mit Hilfe des Ecklohns ermittelt. Eine der Lohngruppen wird dabei zum Ecklohn erklärt, an ihr lassen sich alle anderen Löhne und Gehälter ermitteln. Dabei sind Abweichungen sowohl nach oben, als auch nach unten durchaus möglich. Das Tarifgehalt stellt in diesem Zusammenhang gleichfalls eine Art Mindestlohn dar. Denn sofern der Tarifvertrag für eine Tätigkeit vorgeschrieben ist, darf das Tarifgehalt beziehungsweise der Tariflohn nicht unterschritten werden. Eine Überschreitung ist allerdings denkbar. Sie wird jedoch gerade in großen Unternehmen eher selten angewendet, ist doch das Tarifgehalt die Möglichkeit, alle Arbeitnehmer fair zu behandeln.

Das Tarifgehalt wird dabei in der Regel als monatliches, festes Gehalt festgelegt, so dass es unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage im Monat ist. Der Tariflohn steht im Gegensatz zum Tarifgehalt und setzt in der Regel einen Stundenlohn fest. Dieser kann je nach tatsächlicher Arbeitszeit innerhalb eines Monats schwanken. Wird die Arbeitszeit, die laut Manteltarifvertrag festgelegt wurde, überschritten, so werden die Mehrarbeitsstunden entweder vergütet, so dass sich das Tarifgehalt erhöht, oder sie werden auf einem Arbeitszeitkonto verrechnet.

Rechte und Pflichten des Praktikanten

Auch als Praktikant hat man Rechte und Pflichten, genau wie der Praktikumsgeber. In vielen Fällen zahlt der Praktikumsgeber dem Praktikanten ein Praktikantengehalt. Die Höhe des Entgelts kann zwischen den beiden Vertragsparteien frei vereinbart werden. Die Rechte und Pflichten während des Praktikums umfassen überdies auch einen Urlaubsanspruch, sofern es sich um ein bezahltes und freiwilliges Praktikum handelt.

Zu den Pflichten des Praktikanten gehört es, allen Anweisungen Folge zu leisten. Er hat stets sorgsam und gewissenhaft zu arbeiten. Außerdem sind die ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln. Darüber hinaus muss der Praktikant Stillschweigen über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Praktikumsgebers wahren, ebenso wie über personenbezogene Daten, die ihm im Rahmen des Praktikums bekannt werden. Diese Schweigepflicht gilt auch über die Beendigung des Praktikums hinaus.

Unterforderung und Überforderung im Praktikum

Mitunter kommt es vor, dass Praktikumsgeber ihre Praktikanten unterfordern. Sie werden ausschließlich für niedere Tätigkeiten eingesetzt, sollen stapelweise Akten kopieren oder Kaffee kochen. Sollte es zu einer solchen Unterforderung im Praktikum kommen, sollten Praktikanten ihren Mentor daraufhin ansprechen. Allerdings ist hier Fingerspitzengefühl gefragt, denn auch unangenehme Aufgaben gehören nun einmal zum Arbeitsalltag und gerade in den ersten Tagen des Praktikums werden solche verteilt. Damit wollen Unternehmen testen, ob der Praktikant sich auch zu diesen niederen Arbeiten bereit erklärt oder Arbeitsunwillen zeigt.

Ebenfalls kann es zur Überforderung Praktikum kommen. Hierbei steht der Praktikumsgeber in der Pflicht, den Praktikanten nur mit Aufgaben zu betrauen, denen er auch gewachsen ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Praktikant verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass ihm die nötigen Qualifikationen fehlen. Nur so kann ein gutes Arbeitsklima entstehen.

Rechtliche Grundlagen im Praktikum

Ein Praktikum, welches im Studium als Pflichtpraktikum angesehen wird, zählt rechtlich zu den Ausbildungszeiten. Damit entsteht weder ein Anspruch auf Urlaub, noch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings können diese Rechte individuell vereinbart werden.

Bei freiwilligen Praktika und Praktika, die vor und nach dem Studium absolviert werden, handelt es sich in der Regel um bezahlte Praktika, die wie normale Arbeitsverhältnisse zu behandeln sind. Praktikanten haben Anspruch auf Gehalt, auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Lohn: Viele Möglichkeiten und Vorteile

Der Lohn bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen viele Möglichkeiten der Bezahlung und auch einige Vorteile. Der Lohn ist immer eine variable Größe, so dass sich dessen Höhe jederzeit verändern kann. Darin ist auch der große Unterschied zwischen Lohn und Gehalt zu sehen, denn das Gehalt bleibt stets gleich hoch.

Die häufigste Variante für den Lohn ist der Stundenlohn, der auch als Zeitlohn bezeichnet wird. Hierbei wird die Abrechnung ausschließlich auf Basis der geleisteten Arbeitszeit im Unternehmen durchgeführt. Das bedeutet, dass der Lohn auch dann gezahlt wird, wenn innerhalb der vorgegebenen Zeit die Vorgabe der Unternehmensführung nicht erreicht wird.

Häufig findet sich aber auch der Akkord- oder Leistungslohn. Eingeführt wurde dieser vor allem in fertigenden Unternehmen. Dabei muss für einen Akkordlohn jedoch die eine oder andere Voraussetzung vorhanden sein. So muss der Mitarbeiter das Ergebnis seiner Arbeit, beispielsweise die Menge angefertigter Teile, beeinflussen können. Auch muss es sich für den Akkordlohn um eine gleichbleibende Tätigkeit handeln, die immer wieder gleichen Abläufen folgt. Bei diesem Lohn wird ein Grundlohn gezahlt, der meist den üblichen Zeitlohn darstellt. Hinzu kommt ein Akkordanteil, der je nach produzierter Menge schwanken kann. Wichtig ist, dass Akkordlöhne nur für Arbeiten gezahlt werden können, deren Ergebnisse sich einfach messen lassen.

Der Prämienlohn ist eine weitere Möglichkeit, um Mitarbeitern einen Anreiz zu bieten. Auch hier wird wieder ein Grundlohn vereinbart. Sofern gewisse unternehmerische Ziele, wie bestimmte Umsatzzahlen, Produktionsmengen oder anderes erreicht werden, gibt es zusätzlich eine Prämie. Obwohl der Lohn so viele verschiedene Möglichkeiten bietet, werden die leistungsabhängigen Varianten nur selten verwendet. Der Grund ist einfach im höheren Aufwand zu sehen, der für den Arbeitgeber durch die Bestimmung erreichter Kenngrößen und so weiter entsteht.

Die Gehaltsverhandlung im Bewerbungsgespräch

Einer der wichtigsten Punkte im Bewerbungsgespräch ist wohl die Gehaltsverhandlung. Hier kommt das auf den Tisch, was sich viele Bewerber nicht trauen anzusprechen. Doch auch hier können noch Fehler im Vorstellungsgespräch entstehen, die unbedingt vermieden werden müssen.

So wird das Gespräch früher oder später auf die Gehaltsverhandlung kommen, ganz von allein. Bewerber sollten deshalb nie den Fehler machen, gleich zu Beginn des Gespräches nach dem Gehalt zu fragen. Zum einen zeugt ein solches Vorgehen von Geldgier, zum anderen verrät es dem Gegenüber, dass der Bewerber gar nicht an der Stelle an sich, sondern nur am an einer möglichst guten Bezahlung interessiert ist.

Da aber idealerweise der Arbeitgeber Interesse an der Arbeitsleistung des Bewerbers hat, wird er früher oder später auch auf die Gehaltsfrage eingehen. Schließlich will der Arbeitnehmer wissen, was er für seine Leistung erhält und der Arbeitgeber, was er schlussendlich zahlen muss.

Niemals unter Wert verkaufen

Ein riesiger Fauxpas bei der Gehaltsverhandlung ist es, wenn man sich unter Wert verkauft. Gerade Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger, wie Frauen, die nach der Erziehungspause wieder voll in den Beruf einsteigen wollen, sind hier unsicher. Sie verkaufen sich oftmals unter Wert, doch genau das ist der falsche Weg.

Wenngleich die Angst in wirtschaftlich schweren Zeiten groß ist, mit vermeintlich zu hohen Gehaltsvorstellungen an die Verhandlung zu gehen, sollten auch nicht zu kleine Brötchen gebacken werden. Personaler informieren sich im Vorfeld, was ein angemessenes Gehalt für die ausgeschriebene Stelle ist. Bewerber, die mit zu geringen Erwartungen an die Gehaltsverhandlung heran gehen, laufen Gefahr, den Job zu verlieren. Denn oftmals vermuten Personaler hinter zu geringen Gehaltsvorstellungen mangelnde Qualifikationen der Bewerber.

Niemals zu hoch ansetzen

Das Gegenteil, nämlich in der Gehaltsverhandlung zu hohe Forderungen zu stellen, wird ebenfalls zum Aus für den Bewerber führen. Gute Arbeit soll sicher gut entlohnt werden, reich wird man aber nur mit den wenigsten Stellen. Hier muss eine realistische Gehaltsvorstellung her, denn zu hohe Forderungen schrecken Arbeitgeber ebenso ab.

Richtig auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten

Bewerber tun dementsprechend gut daran, wenn sie sich richtig auf die Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch vorbereiten. Sie sollten sich im Vorfeld informieren, was Mitarbeiter in einem ähnlichen Job, einer ähnlichen Branche, einem ähnlich großen Unternehmen und mit ähnlicher Berufserfahrung verdienen und diese Beträge als Vorstellung in der Gehaltsverhandlung angeben. Damit liegen sie in einem realistischen Rahmen.

Der Stundenlohn

Der Stundenlohn als Grundlage für das Abrechnungssystem beim Arbeitsentgelt ist heute fast so weit verbreitet wie das Monatsgehalt. Der große Unterschied zum Monatsgehalt findet sich beim Stundenlohn in der Berechnung. Hierbei werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zugrunde gelegt.

Das heißt, Mitarbeiter, die für sechs Stunden eingestellt sind, erhalten den Stundenlohn für acht Stunden, wenn sie denn acht Stunden gearbeitet haben. Erhalten sie nur die Arbeit für vier Stunden, werden auch nur vier Stunden bezahlt. Damit ist der Stundenlohn keine feste Größe, wie es beim festen Monatsgehalt der Fall ist, sondern er kann monatlich variieren.

Beeinflusst wird die gesamte monatliche Auszahlung, die auf Basis des Stundenlohns berechnet wird, durch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage sowie der wirklich geleisteten Arbeit. Ein Monat mit 28 Tagen wird demzufolge einen geringeren Lohn als der Monat mit 31 Tagen aufweisen. Der Stundenlohn selbst ist dabei eine feste Größe, die entweder beim Abschluss des Vertrages vereinbart werden kann oder durch einen Tarifvertrag vorgegeben ist. Für jede geleistete Arbeitsstunde wird der vereinbarte Stundenlohn bezahlt.

Vorteile beim Stundenlohn für Arbeitnehmer sind darin zu sehen, dass geleistete Überstunden oftmals direkt mit verrechnet und nicht erst auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt werden. Für den Arbeitgeber bedeutet der Stundenlohn allerdings einen erhöhten Aufwand, denn die tatsächlich abgeleisteten Stunden müssen nachgewiesen werden. Hierfür kommen Stundenzettel zum Einsatz, häufiger heute aber Zeiterfassungssysteme, die eine Weiterführung der einst bekannten Stechuhren darstellen. Die Investition in derartige Zeiterfassungssysteme ist vergleichsweise hoch, so dass sie sich in der Regel nur für größere Unternehmen eignen. Dennoch ist der Stundenlohn für viele Arbeitgeber noch immer das Mittel der Wahl zur Abrechnung.