Das Praktikum: Wichtige Station in der beruflichen Laufbahn

Das Praktikum kennen wir alle, oft sogar noch aus der Schulzeit. Denn bereits in den achten, neunten oder zehnten Klassen der Schulen muss man in der Regel ein Praktikum machen. Dieses soll einerseits dabei helfen, in verschiedene Berufe hineinzuschnuppern, um festzustellen, ob der im Praktikum absolvierte Job einem überhaupt liegt. Andererseits kann das Praktikum auch das Netzwerk stärken, denn wer schon einmal im Unternehmen gearbeitet hat, hat vielleicht auch einen guten Eindruck hinterlassen und wird entsprechend eher als Auszubildender oder nach dem Studium eingestellt. Doch was passiert eigentlich genau während des Praktikums?

Ablauf und Dauer des Praktikums

Der Ablauf eines Praktikums ist sehr unterschiedlich und hängt fast immer mit der Dauer zusammen. Das klassische schulische Praktikum umfasst in der Regel nur ein bis zwei Wochen. Aber das Praktikum wird mittlerweile auch in anderen Bereichen eingesetzt: Für Studenten sind Praktika während ihrer Studienzeit heute schon ein absolutes Muss. Sie können damit praktische Erfahrungen sammeln, die ihnen bei der späteren Jobsuche mit Sicherheit weiter helfen können. Ebenfalls wird das Praktikum als Probearbeit angeboten oder auch als bezahltes Praktikum. Hier kann es sogar mehrere Monate andauern.

Im Ablauf des Praktikums werden Schüler meist in wenigen, sehr eng eingegrenzten Bereichen eingesetzt. Studenten werden entsprechend ihrer Studienrichtung einen Praktikumsplatz suchen. Soll das Praktikum den Weg in den Beruf ebnen, werden die Praktikanten meist sehr intensiv in die für sie wichtigen Bereiche eingearbeitet, so dass die Aufgaben der Praktikanten längst nicht mehr nur das Kaffee kochen und Kopieren beinhalten.

Rechte und Pflichten im Praktikum

Rechte und Pflichten beim Praktikum sollten idealerweise in einem entsprechenden Vertrag festgehalten werden. Gerade bei länger andauernden Praktika sollte auch eine Vergütung gezahlt werden, die schriftlich festzuhalten ist. Der Praktikant verpflichtet sich hingegen, alle ihm übertragenen Aufgaben im Praktikum sorgsam und gewissenhaft zu erfüllen. Darüber hinaus muss er oftmals Stillschweigen über die übertragenen Aufgaben Praktikum bewahren.

Rechte und Pflichten des Praktikanten

Auch als Praktikant hat man Rechte und Pflichten, genau wie der Praktikumsgeber. In vielen Fällen zahlt der Praktikumsgeber dem Praktikanten ein Praktikantengehalt. Die Höhe des Entgelts kann zwischen den beiden Vertragsparteien frei vereinbart werden. Die Rechte und Pflichten während des Praktikums umfassen überdies auch einen Urlaubsanspruch, sofern es sich um ein bezahltes und freiwilliges Praktikum handelt.

Zu den Pflichten des Praktikanten gehört es, allen Anweisungen Folge zu leisten. Er hat stets sorgsam und gewissenhaft zu arbeiten. Außerdem sind die ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln. Darüber hinaus muss der Praktikant Stillschweigen über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Praktikumsgebers wahren, ebenso wie über personenbezogene Daten, die ihm im Rahmen des Praktikums bekannt werden. Diese Schweigepflicht gilt auch über die Beendigung des Praktikums hinaus.

Unterforderung und Überforderung im Praktikum

Mitunter kommt es vor, dass Praktikumsgeber ihre Praktikanten unterfordern. Sie werden ausschließlich für niedere Tätigkeiten eingesetzt, sollen stapelweise Akten kopieren oder Kaffee kochen. Sollte es zu einer solchen Unterforderung im Praktikum kommen, sollten Praktikanten ihren Mentor daraufhin ansprechen. Allerdings ist hier Fingerspitzengefühl gefragt, denn auch unangenehme Aufgaben gehören nun einmal zum Arbeitsalltag und gerade in den ersten Tagen des Praktikums werden solche verteilt. Damit wollen Unternehmen testen, ob der Praktikant sich auch zu diesen niederen Arbeiten bereit erklärt oder Arbeitsunwillen zeigt.

Ebenfalls kann es zur Überforderung Praktikum kommen. Hierbei steht der Praktikumsgeber in der Pflicht, den Praktikanten nur mit Aufgaben zu betrauen, denen er auch gewachsen ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Praktikant verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass ihm die nötigen Qualifikationen fehlen. Nur so kann ein gutes Arbeitsklima entstehen.

Rechtliche Grundlagen im Praktikum

Ein Praktikum, welches im Studium als Pflichtpraktikum angesehen wird, zählt rechtlich zu den Ausbildungszeiten. Damit entsteht weder ein Anspruch auf Urlaub, noch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings können diese Rechte individuell vereinbart werden.

Bei freiwilligen Praktika und Praktika, die vor und nach dem Studium absolviert werden, handelt es sich in der Regel um bezahlte Praktika, die wie normale Arbeitsverhältnisse zu behandeln sind. Praktikanten haben Anspruch auf Gehalt, auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.