Der Arbeitsvertrag: Grundlage für jede Zusammenarbeit

Der Arbeitsvertrag stellt die Grundlage für jede Beschäftigung in einem Unternehmen dar. Die Rechte und Pflichten, die im Arbeitsvertrag vermerkt sind, gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Da sind die Pflichten der Arbeitnehmer zu nennen, die in der Arbeitsleistung, dem Folgen der Weisungen sowie dem Einhalten des Arbeitssolls bestehen, beschreiben auf der einen Seite aber auch die Rechte des Arbeitnehmers, wie das Recht auf Entgeltzahlung wie Lohn oder Monatsgehalt, Erholungsurlaub und ähnliches.

Die wichtigsten Rechten und Pflichten sollte der Arbeitsvertrag dabei immer regeln. Das fängt an bei der genauen Aufgabenbeschreibung, wobei diese derzeit immer häufiger sehr schwammig formuliert wird. Da werden oftmals Klauseln eingearbeitet, die auch die Übertragung anderer, teils sogar berufsfremder Aufgaben ermöglichen. Auch sollten Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Vergütungsanspruch, Überstundenregelungen, Kündigungsfristen und Probezeit im Arbeitsvertrag vermerkt werden.

Worauf ist zu achten?

Wer einen Arbeitsvertrag abschließen will, sollte einige Punkte genau beachten. Die Aufgabenstellungen sollten genau vermerkt sein. Einerseits vermeiden Arbeitnehmer so, dass sie „niedere“ Aufgaben mit übernehmen müssen, andererseits können sie Aufgaben, die nicht ihren Qualifikationen entsprechen von vornherein ablehnen.

Auch Klauseln, die besagen, dass der Arbeitnehmer jederzeit mit anderen Aufgaben betraut oder an einem anderen Arbeitsort eingesetzt werden kann, sind möglichst zu vermeiden. Gleiches gilt bei Überstunden und Mehrarbeit: Hier sollten eindeutige Regelungen im Arbeitsvertrag enthalten sein, damit es später nicht zum Streit kommt. So sollte genau aufgestellt werden, wann und wie viele Überstunden zu leisten sind, aber auch wie diese vergütet werden oder ob es lediglich einen Freizeitausgleich oder gar ein Arbeitszeitkonto gibt.

Generell ist darauf zu achten, dass die Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag möglichst viele Eventualitäten umfassen und dementsprechend Rechtssicherheit für beide Parteien in ausreichendem Maße bieten. Ein guter und fairer Arbeitsvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht alle Klauseln zu Lasten des Arbeitnehmers formuliert.

Die Arten des Arbeitsvertrags

Bei den Arten von Arbeitsverträgen kann man grundsätzlich zwischen dem befristen und dem unbefristeten Arbeitsvertrag unterscheiden. Weiter kann man einen Arbeitsvertrag über freie Mitarbeit, über eine Ausbildung oder ein Praktikum abschließen.

Freie Mitarbeit im Unternehmen

Die freie Mitarbeit im Unternehmen gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sie doch einige Vorteile für Arbeitgeber und freien Mitarbeiter bietet. Natürlich finden sich neben den Vorteilen auch einige Nachteile bei freier Mitarbeit, dazu aber später mehr.

Freie Mitarbeiter haben gewisse Rechte, aber auch Pflichten zu erfüllen, ebenso wie die Arbeit- bzw. Auftraggeber. Unterschiede zu anderen Anstellungsverhältnissen sind oft sehr gering, so dass hier genau abgewägt werden muss, wie der freie Mitarbeiter eingestellt wird.

Der freie Mitarbeiter zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass er auf selbstständiger Basis arbeitet. Er muss beim Finanzamt als selbstständig geführt werden, kann aber sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibender sein. Er ist in der Regel frei in seiner Arbeitszeit und seinem Arbeitsort, ein fester Arbeitsplatz im Unternehmen steht ihm normalerweise nicht zu. Bei der Vertragsgestaltung ist genau darauf zu achten, dass der Vertrag die freie Mitarbeit vorsieht. Ein Wettbewerbsverbot, das dem freien Mitarbeiter verbietet, dem Auftraggeber Konkurrenz zu machen, ist üblich. Gleichermaßen sollte der freie Mitarbeiter ein Wettbewerbsverbot einführen, das dem Auftraggeber verbietet, die vom freien Mitarbeiter gebotenen Leistungen noch von dritter Seite zu beziehen.

Vorteile und Nachteile der freien Mitarbeit

Vorteile und Nachteile freier Mitarbeit sind natürlich ebenso zu finden. Für den Auftraggeber ergibt sich der Vorteil, dass die Rechte und Pflichten bei freier Mitarbeit deutlich geringer ausfallen als bei einer Festanstellung. So muss der freie Mitarbeiter nur für die Zeiten bezahlt werden, in denen er tatsächlich eine Leistung erbracht hat. Es sind weder Sozialabgaben zu entrichten, noch steht dem freien Mitarbeiter eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder ein bezahlter Urlaub zu.

Für den freien Mitarbeiter ergibt sich der Vorteil, dass er für mehrere Auftraggeber arbeiten kann und dadurch nicht zu stark von einem einzigen Auftraggeber abhängig ist. Sollte dieser also einmal weniger zu tun haben, kann das Einkommen durch andere Aufträge wieder aufgebessert werden.

Als Nachteil ist zu berücksichtigen, dass freie Mitarbeit stets vorsieht, dass der Mitarbeiter frei ist in der Arbeitseinteilung und der Auftraggeber ihm gegenüber nicht weisungsgebunden ist. Urlaub kann der freie Mitarbeiter dann nehmen, wenn es ihm passt, er ist nicht gezwungen, auf die betrieblichen Belange des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen. Für den freien Mitarbeiter ergibt sich der Nachteil, dass er kein sicheres Einkommen hat: Das Honorar schwankt je nach anfallender Arbeit. Zudem genießt er keinen Kündigungsschutz, sondern der Auftraggeber kann sich jederzeit von ihm trennen.

Gefahren und Besonderheiten freier Mitarbeit

Besonderheit der freien Mitarbeit ist, dass sich weder Auftraggeber noch freier Mitarbeiter zueinander verpflichten. Dennoch sieht es in der Praxis oft anders aus, der freie Mitarbeiter wird oft wie ein angestellter Mitarbeiter behandelt. Wenn er dann auch noch nur für einen Auftraggeber arbeitet, kann er schnell der Scheinselbstständigkeit bezichtigt werden. Das bedeutet, dass der Auftraggeber für ihn Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, die für die vergangenen vier Jahre entrichtet werden müssen.

Rechte und Pflichten des Praktikanten

Auch als Praktikant hat man Rechte und Pflichten, genau wie der Praktikumsgeber. In vielen Fällen zahlt der Praktikumsgeber dem Praktikanten ein Praktikantengehalt. Die Höhe des Entgelts kann zwischen den beiden Vertragsparteien frei vereinbart werden. Die Rechte und Pflichten während des Praktikums umfassen überdies auch einen Urlaubsanspruch, sofern es sich um ein bezahltes und freiwilliges Praktikum handelt.

Zu den Pflichten des Praktikanten gehört es, allen Anweisungen Folge zu leisten. Er hat stets sorgsam und gewissenhaft zu arbeiten. Außerdem sind die ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln. Darüber hinaus muss der Praktikant Stillschweigen über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Praktikumsgebers wahren, ebenso wie über personenbezogene Daten, die ihm im Rahmen des Praktikums bekannt werden. Diese Schweigepflicht gilt auch über die Beendigung des Praktikums hinaus.

Unterforderung und Überforderung im Praktikum

Mitunter kommt es vor, dass Praktikumsgeber ihre Praktikanten unterfordern. Sie werden ausschließlich für niedere Tätigkeiten eingesetzt, sollen stapelweise Akten kopieren oder Kaffee kochen. Sollte es zu einer solchen Unterforderung im Praktikum kommen, sollten Praktikanten ihren Mentor daraufhin ansprechen. Allerdings ist hier Fingerspitzengefühl gefragt, denn auch unangenehme Aufgaben gehören nun einmal zum Arbeitsalltag und gerade in den ersten Tagen des Praktikums werden solche verteilt. Damit wollen Unternehmen testen, ob der Praktikant sich auch zu diesen niederen Arbeiten bereit erklärt oder Arbeitsunwillen zeigt.

Ebenfalls kann es zur Überforderung Praktikum kommen. Hierbei steht der Praktikumsgeber in der Pflicht, den Praktikanten nur mit Aufgaben zu betrauen, denen er auch gewachsen ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Praktikant verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass ihm die nötigen Qualifikationen fehlen. Nur so kann ein gutes Arbeitsklima entstehen.

Rechtliche Grundlagen im Praktikum

Ein Praktikum, welches im Studium als Pflichtpraktikum angesehen wird, zählt rechtlich zu den Ausbildungszeiten. Damit entsteht weder ein Anspruch auf Urlaub, noch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings können diese Rechte individuell vereinbart werden.

Bei freiwilligen Praktika und Praktika, die vor und nach dem Studium absolviert werden, handelt es sich in der Regel um bezahlte Praktika, die wie normale Arbeitsverhältnisse zu behandeln sind. Praktikanten haben Anspruch auf Gehalt, auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.