Weiterbildung im Beruf

Weiterbildung im Beruf ist heute zu einem zentralen, ja geradezu unverzichtbaren Thema geworden. Den Job auf Lebenszeit gibt es längst nicht mehr. Es reicht schon seit Jahr und Tag nicht mehr aus, einfach im jugendlichen Alter zu lernen und dann zu hoffen, man die nächsten 40 Jahre während des Berufslebens Ruhe.

Das lebenslange Lernen tritt immer stärker in den Vordergrund, insbesondere im beruflichen Umfeld. Angebotene Weiterbildungen vom Arbeitgeber sollten deshalb stets wahrgenommen werden. Sie ermöglichen nicht nur dem Unternehmen, mehr Know-How mit ihren Mitarbeitern zu halten, sie haben überdies den Vorteil, dass man das angeeignete Wissen aus der Weiterbildung für die eigene Karriereentwicklung nutzen kann.

Weiterbildung für die Karriere

Damit die Weiterbildung für die Karriere fördernd wirkt, muss sie auch auf den eigenen Tätigkeitsbereich abgestellt werden. Wer als kaufmännischer Angestellter also eine Weiterbildung im Bereich der Buchhaltung durchführt, kann damit seine Karriere fördern. Wer dagegen eher auf IT-Maßnahmen setzt, muss nicht zwingend etwas davon haben. Hier sollten Mitarbeiter zunächst überlegen, welche Weiterbildung karrierefördernd wirkt und welche Weiterbildung eher den eigenen Interessen dient.

Idealerweise werden Weiterbildungen mit dem Arbeitgeber abgestimmt, so dass dieser sofort überzeugt werden kann, was er von der Weiterbildung seiner Mitarbeiter eigentlich hat. Zudem lässt er sich so oft davon überzeugen, die ganzen oder zumindest einen Teil der Kosten für die Weiterbildung zu übernehmen.

Freiwillige und verpflichtende Weiterbildung

Unterschieden werden muss bei der Weiterbildung für Qualifikation in die freiwillige und die verpflichtende Weiterbildung im Beruf. Die freiwillige Weiterbildung kann der Arbeitnehmer aus eigenem Antrieb heraus anstreben, sie kann aber auch vom Arbeitgeber angeboten werden. Die verpflichtende Weiterbildung im Beruf dagegen sieht der Arbeitgeber vor und der Arbeitnehmer muss daran teilnehmen.

Unterscheiden kann man zwischen Seminaren und Lehrgängen, die direkt im Unternehmen durchgeführt werden und eine Weiterbildung für Qualifikation spezieller Mitarbeiter darstellt, sowie externen Weiterbildungsmaßnahmen. Hier kommen neben den Lehrgängen an den Volkshochschulen auch das Fernstudium oder ein privates Seminar in Frage. Wichtig sind bei jeder Weiterbildung im Beruf aber nicht die erhaltenen Zertifikate, sondern dass diese der Weg zum Ziel sind: Durch die Zertifikate kann man die Qualifikationen erreichen, die man tatsächlich benötigt, um beruflich weiterzukommen.

Kein Weiterkommen trotz Weiterbildung

Mitunter gibt es aber trotz aller Weiterbildung im Beruf keine Aufstiegschancen mehr. Vielleicht hat der eigene Chef mit seinem aktuellen Mitarbeiter den perfekten Mann oder die perfekte Frau für den derzeit ausgeübten Job gefunden und will nicht mehr auf ihn verzichten. Dann bringt auch die Weiterbildung für die Karriere in diesem Unternehmen nicht viel. Unter Umständen ist es in einem solchen Fall besser, die Reißleine zu ziehen und den Arbeitgeber zu wechseln.

Mobbing in Job: Wenn der Arbeitsalltag zur Hölle wird

Mobbing im Job ist heute eines der größten Probleme im Berufsleben überhaupt. Untersuchungen gehen aktuell davon aus, dass jeder neunte Arbeitnehmer in seinem Berufsleben schon einmal gemobbt wurde. Das Erschütternde: Mobbing auf Arbeit geht nicht nur von missgünstigen Kollegen aus, sondern ebenso kommt das Mobbing durch den Chef zunehmend häufiger vor. Dabei ist es gerade die Führungskraft oder der Chef, der Mobbing gezielt vermeiden sollte, wenn man bedenkt, dass durch Mobbing Kollegen immer mehr an Leistungsstärke und Motivation verlieren.

Arten des Mobbings

Bei Mobbing im Job gibt es verschiedene Arten. Man unterscheidet zwischen der Kontakt- und Informationsverweigerung und den Angriffen auf das Ansehen und die Leistungsfähigkeit der betroffenen Kollegen. Bei ersterer Variante wird der Kollege ausgegrenzt, er wird nicht mehr gegrüßt, ihm werden wichtige Informationen vorenthalten, so dass er vor dem Chef immer häufiger als unwissend da steht.

Bei der zweiten Variante finden sich besonders aggressive und offene Angriffe auf das Aussehen oder auch die Leistungsfähigkeit des Opfers. Bei Mobbing wird dann gelästert oder sich lustig gemacht, entweder über die schiefe Nase, die schlechten Englisch-Kenntnisse oder auch über die langsame und ungenaue Arbeitsweise.

Ursachen und Folgen von Mobbing

Klare Ursachen von Mobbing im Job lassen sich nur schwer entdecken. Meist sind es kleine Konflikte zwischen den Kollegen, die zum Mobbing führen. Sie werden nicht richtig ausdiskutiert und schwelen lange vor sich hin, bis es zum Ausbruch, dem Mobbing, kommt.

Durch die ständigen Angriffe leiden die Betroffenen sehr stark. Zunächst machen sich typische Stresssymptome bemerkbar wie vermehrte Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Nervosität, Unkonzentriertheit und Co. Mit der Zeit verliert der Betroffene an Selbstbewusstsein, die Leistungsfähigkeit und Motivation sinkt und es schleichen sich tatsächlich erste Fehler in die Arbeit ein. Langfristig entstehen psychische Folgen, die mitunter nur noch mit einer aufwändigen Therapie behandelt werden können.

Was tun gegen Mobbing?

Betroffene sollten sich laut Experten keinesfalls alles gefallen lassen. Viel wichtiger ist es, dass sie sich gegen Mobbing wehren. Dafür gibt es viele Tipps gegen Mobbing, wie etwa die Suche nach einer Aussprache mit dem Mobber. Dabei sollte man das Vier-Augen-Gespräch suchen, da man dem Gegenüber so die Gelegenheit gibt, einzulenken ohne das eigene Gesicht zu verlieren.

Auch können direkte Mobbingangriffe mit dem Handy gefilmt werden, das schüchtert viele Mobber ein, dient aber auch der Beweisführung, wenn man sich bei der Unternehmensleitung beschwert. In aller Regel sind Mobber selbst sehr unsichere Menschen, wer ihnen selbstbewusst gegenüber tritt, von dem lassen sie in aller Regel ab.

Der Arbeitsvertrag: Grundlage für jede Zusammenarbeit

Der Arbeitsvertrag stellt die Grundlage für jede Beschäftigung in einem Unternehmen dar. Die Rechte und Pflichten, die im Arbeitsvertrag vermerkt sind, gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Da sind die Pflichten der Arbeitnehmer zu nennen, die in der Arbeitsleistung, dem Folgen der Weisungen sowie dem Einhalten des Arbeitssolls bestehen, beschreiben auf der einen Seite aber auch die Rechte des Arbeitnehmers, wie das Recht auf Entgeltzahlung wie Lohn oder Monatsgehalt, Erholungsurlaub und ähnliches.

Die wichtigsten Rechten und Pflichten sollte der Arbeitsvertrag dabei immer regeln. Das fängt an bei der genauen Aufgabenbeschreibung, wobei diese derzeit immer häufiger sehr schwammig formuliert wird. Da werden oftmals Klauseln eingearbeitet, die auch die Übertragung anderer, teils sogar berufsfremder Aufgaben ermöglichen. Auch sollten Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Vergütungsanspruch, Überstundenregelungen, Kündigungsfristen und Probezeit im Arbeitsvertrag vermerkt werden.

Worauf ist zu achten?

Wer einen Arbeitsvertrag abschließen will, sollte einige Punkte genau beachten. Die Aufgabenstellungen sollten genau vermerkt sein. Einerseits vermeiden Arbeitnehmer so, dass sie „niedere“ Aufgaben mit übernehmen müssen, andererseits können sie Aufgaben, die nicht ihren Qualifikationen entsprechen von vornherein ablehnen.

Auch Klauseln, die besagen, dass der Arbeitnehmer jederzeit mit anderen Aufgaben betraut oder an einem anderen Arbeitsort eingesetzt werden kann, sind möglichst zu vermeiden. Gleiches gilt bei Überstunden und Mehrarbeit: Hier sollten eindeutige Regelungen im Arbeitsvertrag enthalten sein, damit es später nicht zum Streit kommt. So sollte genau aufgestellt werden, wann und wie viele Überstunden zu leisten sind, aber auch wie diese vergütet werden oder ob es lediglich einen Freizeitausgleich oder gar ein Arbeitszeitkonto gibt.

Generell ist darauf zu achten, dass die Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag möglichst viele Eventualitäten umfassen und dementsprechend Rechtssicherheit für beide Parteien in ausreichendem Maße bieten. Ein guter und fairer Arbeitsvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht alle Klauseln zu Lasten des Arbeitnehmers formuliert.

Die Arten des Arbeitsvertrags

Bei den Arten von Arbeitsverträgen kann man grundsätzlich zwischen dem befristen und dem unbefristeten Arbeitsvertrag unterscheiden. Weiter kann man einen Arbeitsvertrag über freie Mitarbeit, über eine Ausbildung oder ein Praktikum abschließen.