Freie Mitarbeit im Unternehmen

Die freie Mitarbeit im Unternehmen gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sie doch einige Vorteile für Arbeitgeber und freien Mitarbeiter bietet. Natürlich finden sich neben den Vorteilen auch einige Nachteile bei freier Mitarbeit, dazu aber später mehr.

Freie Mitarbeiter haben gewisse Rechte, aber auch Pflichten zu erfüllen, ebenso wie die Arbeit- bzw. Auftraggeber. Unterschiede zu anderen Anstellungsverhältnissen sind oft sehr gering, so dass hier genau abgewägt werden muss, wie der freie Mitarbeiter eingestellt wird.

Der freie Mitarbeiter zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass er auf selbstständiger Basis arbeitet. Er muss beim Finanzamt als selbstständig geführt werden, kann aber sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibender sein. Er ist in der Regel frei in seiner Arbeitszeit und seinem Arbeitsort, ein fester Arbeitsplatz im Unternehmen steht ihm normalerweise nicht zu. Bei der Vertragsgestaltung ist genau darauf zu achten, dass der Vertrag die freie Mitarbeit vorsieht. Ein Wettbewerbsverbot, das dem freien Mitarbeiter verbietet, dem Auftraggeber Konkurrenz zu machen, ist üblich. Gleichermaßen sollte der freie Mitarbeiter ein Wettbewerbsverbot einführen, das dem Auftraggeber verbietet, die vom freien Mitarbeiter gebotenen Leistungen noch von dritter Seite zu beziehen.

Vorteile und Nachteile der freien Mitarbeit

Vorteile und Nachteile freier Mitarbeit sind natürlich ebenso zu finden. Für den Auftraggeber ergibt sich der Vorteil, dass die Rechte und Pflichten bei freier Mitarbeit deutlich geringer ausfallen als bei einer Festanstellung. So muss der freie Mitarbeiter nur für die Zeiten bezahlt werden, in denen er tatsächlich eine Leistung erbracht hat. Es sind weder Sozialabgaben zu entrichten, noch steht dem freien Mitarbeiter eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder ein bezahlter Urlaub zu.

Für den freien Mitarbeiter ergibt sich der Vorteil, dass er für mehrere Auftraggeber arbeiten kann und dadurch nicht zu stark von einem einzigen Auftraggeber abhängig ist. Sollte dieser also einmal weniger zu tun haben, kann das Einkommen durch andere Aufträge wieder aufgebessert werden.

Als Nachteil ist zu berücksichtigen, dass freie Mitarbeit stets vorsieht, dass der Mitarbeiter frei ist in der Arbeitseinteilung und der Auftraggeber ihm gegenüber nicht weisungsgebunden ist. Urlaub kann der freie Mitarbeiter dann nehmen, wenn es ihm passt, er ist nicht gezwungen, auf die betrieblichen Belange des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen. Für den freien Mitarbeiter ergibt sich der Nachteil, dass er kein sicheres Einkommen hat: Das Honorar schwankt je nach anfallender Arbeit. Zudem genießt er keinen Kündigungsschutz, sondern der Auftraggeber kann sich jederzeit von ihm trennen.

Gefahren und Besonderheiten freier Mitarbeit

Besonderheit der freien Mitarbeit ist, dass sich weder Auftraggeber noch freier Mitarbeiter zueinander verpflichten. Dennoch sieht es in der Praxis oft anders aus, der freie Mitarbeiter wird oft wie ein angestellter Mitarbeiter behandelt. Wenn er dann auch noch nur für einen Auftraggeber arbeitet, kann er schnell der Scheinselbstständigkeit bezichtigt werden. Das bedeutet, dass der Auftraggeber für ihn Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, die für die vergangenen vier Jahre entrichtet werden müssen.

Das Honorar im Überblick

Ein Honorar wird in der Regel für Freiberufler gezahlt. Das sind etwa Steuerberater, Rechtsanwälte, Schriftsteller, Künstler oder Wissenschaftler, um nur einige Beispiele zu nennen. Das Honorar wird in der Regel im zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrag, im Dienst- oder Werkvertrag, schriftlich festgehalten und vereinbart.

Sollte das Honorar hinsichtlich seiner Höhe nicht fest vereinbart werden, so gilt, dass die verkehrsübliche, vergleichbare Vergütung als Berechnungsgrundlage heranzuziehen ist. Bei einigen Berufen gilt auch eine Honorar-Verordnung. So müssen Steuerberater und Rechtsanwälte, aber genauso Ärzte sich an diese Verordnung halten. Ihr Honorar ist hinsichtlich der Höhe also gesetzlich festgelegt.

Künstler und Schriftsteller können dagegen ihr Honorar frei festlegen, so dass sie selbst ihr Einkommen bestimmen können. Allerdings gilt auch hier, dass überzogene Honorar-Forderungen nicht angenommen werden. Entscheidend ist demzufolge die aktuelle Marktsituation. Werden überzogene Forderungen gestellt, können diese am Markt nicht durchgesetzt werden, so dass die Künstler oder Schriftsteller den gewünschten Auftrag nicht erhalten.

Das Honorar der Freiberufler wird gleichfalls zu deren Verdienst gezählt, so dass es zum Einkommen für die eigene Arbeit gerechnet werden kann. Es ist nur eine Sonderform von Lohn oder Gehalt, die eben nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Auftraggeber gezahlt wird.

In einigen Fällen kann das Honorar individuell auch bei Rechtsanwälten und Steuerberatern vereinbart werden. Damit erhalten diese freien Berufe einen gewissen Spielraum, um Mandanten etwas preiswerter beraten zu können. Ebenfalls ist es möglich, im Rahmen der Gebührenordnung kleinere Spielräume zu nutzen, so dass sich die eigene Arbeitsleistung am Markt besser positionieren lässt. Allerdings gelten diese Möglichkeiten nur unter ganz bestimmten Umständen, die bei Bedarf direkt erfragt werden sollten.