Der Arbeitsvertrag: Grundlage für jede Zusammenarbeit

Der Arbeitsvertrag stellt die Grundlage für jede Beschäftigung in einem Unternehmen dar. Die Rechte und Pflichten, die im Arbeitsvertrag vermerkt sind, gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Da sind die Pflichten der Arbeitnehmer zu nennen, die in der Arbeitsleistung, dem Folgen der Weisungen sowie dem Einhalten des Arbeitssolls bestehen, beschreiben auf der einen Seite aber auch die Rechte des Arbeitnehmers, wie das Recht auf Entgeltzahlung wie Lohn oder Monatsgehalt, Erholungsurlaub und ähnliches.

Die wichtigsten Rechten und Pflichten sollte der Arbeitsvertrag dabei immer regeln. Das fängt an bei der genauen Aufgabenbeschreibung, wobei diese derzeit immer häufiger sehr schwammig formuliert wird. Da werden oftmals Klauseln eingearbeitet, die auch die Übertragung anderer, teils sogar berufsfremder Aufgaben ermöglichen. Auch sollten Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Vergütungsanspruch, Überstundenregelungen, Kündigungsfristen und Probezeit im Arbeitsvertrag vermerkt werden.

Worauf ist zu achten?

Wer einen Arbeitsvertrag abschließen will, sollte einige Punkte genau beachten. Die Aufgabenstellungen sollten genau vermerkt sein. Einerseits vermeiden Arbeitnehmer so, dass sie „niedere“ Aufgaben mit übernehmen müssen, andererseits können sie Aufgaben, die nicht ihren Qualifikationen entsprechen von vornherein ablehnen.

Auch Klauseln, die besagen, dass der Arbeitnehmer jederzeit mit anderen Aufgaben betraut oder an einem anderen Arbeitsort eingesetzt werden kann, sind möglichst zu vermeiden. Gleiches gilt bei Überstunden und Mehrarbeit: Hier sollten eindeutige Regelungen im Arbeitsvertrag enthalten sein, damit es später nicht zum Streit kommt. So sollte genau aufgestellt werden, wann und wie viele Überstunden zu leisten sind, aber auch wie diese vergütet werden oder ob es lediglich einen Freizeitausgleich oder gar ein Arbeitszeitkonto gibt.

Generell ist darauf zu achten, dass die Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag möglichst viele Eventualitäten umfassen und dementsprechend Rechtssicherheit für beide Parteien in ausreichendem Maße bieten. Ein guter und fairer Arbeitsvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht alle Klauseln zu Lasten des Arbeitnehmers formuliert.

Die Arten des Arbeitsvertrags

Bei den Arten von Arbeitsverträgen kann man grundsätzlich zwischen dem befristen und dem unbefristeten Arbeitsvertrag unterscheiden. Weiter kann man einen Arbeitsvertrag über freie Mitarbeit, über eine Ausbildung oder ein Praktikum abschließen.