Ein Honorar wird in der Regel für Freiberufler gezahlt. Das sind etwa Steuerberater, Rechtsanwälte, Schriftsteller, Künstler oder Wissenschaftler, um nur einige Beispiele zu nennen. Das Honorar wird in der Regel im zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrag, im Dienst- oder Werkvertrag, schriftlich festgehalten und vereinbart.
Sollte das Honorar hinsichtlich seiner Höhe nicht fest vereinbart werden, so gilt, dass die verkehrsübliche, vergleichbare Vergütung als Berechnungsgrundlage heranzuziehen ist. Bei einigen Berufen gilt auch eine Honorar-Verordnung. So müssen Steuerberater und Rechtsanwälte, aber genauso Ärzte sich an diese Verordnung halten. Ihr Honorar ist hinsichtlich der Höhe also gesetzlich festgelegt.
Künstler und Schriftsteller können dagegen ihr Honorar frei festlegen, so dass sie selbst ihr Einkommen bestimmen können. Allerdings gilt auch hier, dass überzogene Honorar-Forderungen nicht angenommen werden. Entscheidend ist demzufolge die aktuelle Marktsituation. Werden überzogene Forderungen gestellt, können diese am Markt nicht durchgesetzt werden, so dass die Künstler oder Schriftsteller den gewünschten Auftrag nicht erhalten.
Das Honorar der Freiberufler wird gleichfalls zu deren Verdienst gezählt, so dass es zum Einkommen für die eigene Arbeit gerechnet werden kann. Es ist nur eine Sonderform von Lohn oder Gehalt, die eben nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Auftraggeber gezahlt wird.
In einigen Fällen kann das Honorar individuell auch bei Rechtsanwälten und Steuerberatern vereinbart werden. Damit erhalten diese freien Berufe einen gewissen Spielraum, um Mandanten etwas preiswerter beraten zu können. Ebenfalls ist es möglich, im Rahmen der Gebührenordnung kleinere Spielräume zu nutzen, so dass sich die eigene Arbeitsleistung am Markt besser positionieren lässt. Allerdings gelten diese Möglichkeiten nur unter ganz bestimmten Umständen, die bei Bedarf direkt erfragt werden sollten.