zu besetzen. Die Aufnahme erfolgt jeweils unbefristet in Vollzeitbeschäftigung nach § 98 UG 2002 und dem Angestelltengesetz sowie dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten/Verwendungsgruppe A1. Den Volltext d…
zu besetzen. Die Aufnahme erfolgt jeweils unbefristet in Vollzeitbeschäftigung nach § 98 UG 2002 und dem Angestelltengesetz sowie dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten/Verwendungsgruppe A1. Den Volltext d…