Bei den bayerischen Justizvollzugsanstalten werden zum 3. Februar 2025 Nachwuchskräfte (m/w/d) für den allgemeinen (uniformierten) Vollzugsdienst (Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene) eingestellt.
Bei den bayerischen Justizvollzugsanstalten werden zum 3. Februar 2025 Nachwuchskräfte (m/w/d) für den allgemeinen (uniformierten) Vollzugsdienst (Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene) eingestellt.