FAQ - Die meist gestellten Fragen rund ums Berufsleben während der Corona-Krise


Wie melde ich mich arbeitslos wenn das Arbeitsamt geschlossen ist?

Wie lange gilt die telefonische Krankschreibung?

Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Wieviel Geld gibt es bei Kurzarbeit?

Kann ich mein Kurzarbeitergeld durch einen Nebenjob aufbessern?

Wie funktionieren Bewerbung und Vorstellungsgespräch in Zeiten von Corona?

Was sind systemrelevante Berufe?

Wer hat ein Recht auf die Notbetreuung in der Kita oder Schule?

Was müssen Berufspendler bzw. Grenzpendler aufgrund von Corona beachten? 


Wie melde ich mich arbeitslos wenn das Arbeitsamt geschlossen ist?

Die Bundesagentur für Arbeit nimmt die Meldung zur Arbeitslosigkeit aufgrund der erlassenen Verordnung zur Eindämmung des Corona Virus, meist als Kontaktsperre bezeichnet, aktuell auch telefonisch entgegen. Sie müssen nicht persönlich vorsprechen. Nach der telefonischen Meldung erhalten Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Der persönliche Termin beim Arbeitsamt wird später nachgeholt.

Umfassende Informationen für Arbeitnehmer bei drohender Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitssuchende gibt das Arbeitsamt in folgendem Corona-FAQ: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq 

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Wie lange gilt die telefonische Krankschreibung?

Seit Anfang März 2020 ist es aufgrund der Corona-Krise möglich sich auch telefonisch krankschreiben zu lassen. So sollen Ärzte entlastet und die Ansteckungsgefahr mit Covid-19 verringert werden. Achtung: Dies gilt nur für Erkrankungen der oberen Atemwege, also Erkältungen oder Ähnlichem. Die zuerst erlassene Regelung für eine 7-tägige Krankschreibung wurde inzwischen erweitert auf 14 Tage. Dies gilt auch wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Die Regelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitbescheinigung ist zunächst bis 23. Juni 2020 befristet.

Alle wichtigen Infos zur Krankschreibung per Telefon finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: https://www.kbv.de/html/1150_45078.php

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Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht nicht. Arbeitnehmer können jedoch mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren von zu Hause aus zu arbeiten. Prüfen Sie auch ob es in Ihrem Unternehmen gegebenenfalls entsprechende Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge gibt.

Nützliche Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier bereit gestellt: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

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Wieviel Geld gibt es bei Kurzarbeit?

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes wird anhand des finanziellen Verlustes nach Steuerabzug berechnet. Grundsätzlich werden rund 60% des letzten Nettogehalts bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt erhöht sich der Betrag auf 67%. Es gibt entsprechende Rechner und Tabellen anhand derer Sie Ihr persönliches Kurzarbeitergeld berechnen können.

Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit ist ein solcher Rechner für Kurzarbeitergeld zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer 

Weitere Informationen zu Kurzarbeit finden SIe auch übersichtlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html 

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Kann ich mein Kurzarbeitergeld durch einen Nebenjob aufbessern?

Grundsätzlich sind Nebenjobs während der Kurzarbeit erlaubt. Sofern die Nebentätigkeit bereits von der Kurzarbeit begonnen wurde, wird das zusätzliche Einkommen auch nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Sollten Sie jedoch den Nebenjob erst auf Grund des Verdienstausfalles durch die Kurzarbeit beginnen, sieht die Lage anders aus und die Einnahmen werden zur Berechnung des Kurzarbeitergelds berücksichtigt.

Auf Grund der aktuellen Lage schafft der Gesetzgeber hier eine befiristet Ausnahmeregel: In der Zeit vom 1. April 2020 bis zum 31. Oktober 2020 muss das zusätzliche Einkommen nicht auf das Kurzarbeitegeld angerechnet werden. Bedingung ist, dass das zusätzliche Einkommen und das Kurzarbeitgeld zusammen nicht Ihr ursprrüngliches Einkommen (also Ihr Gehalt aus Ihem Hauptjob vor der Kurzabeit) übersteigt und die Nebentätigkeit in eine systemrelevante Berufsgruppe angetreten wird. So sollen personelle Engpässe in den aktuell so wichtigen Berufen vermieden werden. 

 

Aktuelle Angebote für Nebenjobs trotz Corona finden Sie hier

 

Außerdem gerade händeringend gesucht werden: 

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Wie funktionieren Bewerbung und Vorstellungsgespräch in Zeiten von Corona?

Besonders bei größeren Unternehmen und solchen, die durch die aktuellen Umstände vermehrt Aufträge und Umsätze verzeichnen (z.B. im Bereich Logistik und Lieferdienste) finden weiterhin Vorstellungsgespräche statt. Diese werden zumeist per Videokonferenz oder am Telefon durchgeführt. Sprechen Sie mit dem jeweiligen Unternehmern die Möglichkeiten für ein Interview per Videocall vorher ab.

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Was sind systemrelevante Berufe?

Wie das Wort "systemrelevant" schon sagt, zählen alle Berufe in diese Gruppe, die benötigt werden, um das System also die staatliche Infrastruktur und die notwendige Versorggung der Bürger am laufen zu halten. Jeder denkt dabei sofort an das Gesundheitssystem, also Pfleger und Ärzte, aber die Liste ist deutlich länger. Es ist Ländersache zu entscheiden, welcher Beruf als systemrelevant gilt - kleine Abweichungen sind daher von Bundesland zu Bundesland möglich. Hier aber ein allgemeiner Überblick über die Berufsgruppen: 

  • Staatliche Verwaltung (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Krisenstab, Katastrophenschutz etc.)
  • Gesundheitswesen inkl. Pflege, Laboren und Apotheken
  • Lebensmittelversorgung (Produktion, Verkauf und Logistik)
  • Medien, insbesondere Nachrichten- und Informationswesen
  • öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, Abwasser, Entsorgung, öffentlicher Nahverkehr, Güterverkehr etc.)
  • Personal für Notbetreuung in Kindergärten und Schulen, Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • betriebsnotwendiges Personal im öffentlichen Dienst (Bund und Länder, Jobcenter, Ämter, Notdienste)
  • Banken zur Kreditversorgung und Bargeldversorgung

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Wer hat ein Recht auf die Notbetreuung in der Kita oder Schule?

Wenn beide Elternteile in einem systemrelevanten Beruf arbeiten und keine anderweitige Betreuung und Aufsicht der Kinder möglich ist, besteht ein Anrecht auf die Notbetreuung. In eingen Bundesländern wurde diese Regelung mittlerweile aufgeweicht und auch Kinder, von denen nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, können betreut werden. Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, muss meist eine entsprechende Selbstbescheinigung ausgestellt werden. Oft finden Sie bei den offiziellen Seiten Ihres Bundeslandes entsprechende Vordrucke.

Für Berlin findet sich ein Vordruck sowie eine ausführliche Erklärung zum Anspruch auf Notbetreuung hier: https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.906927.php 

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Was müssen Berufspendler bzw. Grenzpendler aufgrund von Corona beachten? 

Leider sind aufgrund der aktuellen Lage die Regelungen für Grenzpendler, also Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in einem Nachbarland arbeiten oder anders herum, recht unübersichtlich. Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Arbeitgeber über die Situation und finden Sie gegebenenfalls betriebsinterne Lösungen. Mit einigen Nachbarländern gibt es entsprechende Regelungen, welche es Berufspendlern erlauben zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit die Grenzen zu überschreiten. Dafür gibt es spezielle Pendlerbescheinigungen, welche das Übertreten der Grenzen erleichtern sollen.

Ausführliche Informationen dazu stelt die Bundespolizei in einem FAQ bereit: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html?nn=5931604#doc13824392bodyText4

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